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Umweltmanagementsystem

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Umweltmanagementsystem

Um die Ergebnisse jeglicher Aktivität zu gewährleisten, müssen die für eine effiziente tägliche Verwaltung und Verbesserung nötigen Prozesse implementiert werden.
Mit einem Fokus auf die Umwelt- und Energieperspektiven verfügt SIDENOR über ein angeglichenes System, das gemäβ der ISO 14001 und ISO 50001-Normen zertifiziert ist und die Analyse unserer gesamten Industrieaktivitäten berücksichtigt.

Dieses dezentralisierte Traversensystem wird in der gesamten Organization immplementiert. Jede Abteilung ist verantwortlich für die Identifizierung, Bewertung und Verwaltung ihrer Umweltaspekte.

Es ist mit den anderen Managementsystemen integriert.

In jedem ersten Quartal von jedem Jahr plant jedes Produktionsgebiet die Umwelt- und Energieaktionen, die im Laufe des Jahres durchgeführt werden sollen.

Solche Aktionen werden in zwei Projekte geteilt: Klimawandel und Kreislaufwirtschaft.

Diese Projekte werden vom Topmanagement in verschiedenen Ausschüssen überwacht.

Integrierte Politik

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ISO-Zertifizierungen

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Anforderungen in Bezuf auf die chemische Zusammensetzung der Produkte

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100% unserer Werke sind gemäβ der ISO 14001-Norm zertifiziert

und 67% davon sind gemäβ der ISO 50001-Norm zertifiziert

Rechtliche Anforderungen

Einer der Schlüsselprozesse besteht darin, die Einhaltung der über 900 rechtlichen Umwelt- und Energieanforderungen zu gewährleisten, die für uns gelten.

Zu diesem Zweck gewährleistet SIDENOR die Identifizierung und Bewertung anhand einer Managementsoftware, und dann deren Erfüllung durch jährliche externe Audits.

Die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), gemäβ Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006.

Die Beschränkungen der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, gemäβ der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011, und die Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 der Kommission vom 31. März 2015 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen.

Die Beschränkungen der Verwendung von Altfahrzeugen, gemäβ der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000.

Beschränkungen der Verwendung von Altfahrzeugen

Altfahrzeuge

Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Elektrogeräte

Erklärung über Stahlprodukte in der REACH-Verordnung

REACH