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Transparenzgesetz

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Transparenzgesetz

SIDENOR fällt in den Anwendungsbereich von Artikel 3 des Gesetzes 19/2013, vom 9. Dezember, über Transparenz, Zugang zur öffentlichen Information und verantwortungsvolle Führung.

Diesem Artikel zufolge sind die Bestimmungen von Kapitel II, Titel I dieses Gesetzes auch auf Privateinheiten anzuwenden, die innerhalb eines Jahres staatliche Beihilfen und Subventionen in Höhe von über 100.000€ erhalten oder wenn 40% ihres Jahreseinkommens aus staatlichen Beihilfen und Subventionen besteht.

 

Dem Artikel 8 des Gesetzes zufolge müssen die betroffenen Einheiten die zu veröffentlichenden Daten sammeln. SIDENOR seinerseits muss die unter Buchstabe c), Artikel 8.1 aufgeführten Angaben über durch eine öffentliche Verwaltung erhaltene Subventionen veröffentlichen. Gemäß Buchstabe c) müssen Betrag, Gegenstand, Zweck und Empfänger der erhaltenen staatlichen Beihilfen und Subventionen veröffentlicht werden.

 

Zu diesen Zwecken und in Übereinstimmung mit diesem Gesetz müssen die folgenden Angaben bezüglich der im erwähnten Jahr erhaltenen staatlichen Beihilfen und Subventionen veröffentlicht werden.