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Home > News  > Sidenor und Gewerkschaften unterzeichnen eine neue Rahmenvereinbarung für die nächsten fünf Jahre

Heute haben das Management von Sidenor und die meisten Gewerkschaftsvertreter des Unternehmens  (CC.OO, UGT, USO und CSI-F) eine neue Rahmenvereinbarung für die nächsten fünf Jahre unterzeichnet

Nach Maßgabe dieser Vereinbarung sollen Lohnerhöhungen während der ganzen Laufzeit erfolgen und ab 2019 eine Gewinnbeteiligung als Leistungsanreiz von bis 2 % eingeführt werden

Außerdem sollen 15 % der befristeten Verträge in unbefristete Verträge umgewandelt und ein neues Ausbildungssystem sowie Flexibilitätsinstrumente eingeführt werden, die unter anderem die Polyvalenz der Mitarbeiter fördern sollen.

Schließlich ist auch eine Erhöhung der Arbeitstage geplant, wodurch Sidenor den Stand seiner europäischen Wettbewerber und der Hauptkunden der Automobilindustrie erreichen soll, all dies mit dem Ziel, seine Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen.

Bilbao, 27. Dezember 2016. Heute haben das Management von Sidenor und die meisten Gewerkschaftsvertreter des Unternehmens  (CC.OO, UGT, USO und CSI-F) eine neue Rahmenvereinbarung für die nächsten fünf Jahre unterzeichnet.

Die Rahmenvereinbarung, die die Werke in Basauri, Vitoria, Reinosa, den Hauptsitz und die F&E-Abteilung einschließt, ist eine Fortsetzung des schon genehmigten Plans zur Berufsanpassung, der zusammen mit den schon angekündigten Investitionen dazu beitragen soll, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wiederzuerlangen.

Gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet sich Sidenor nicht nur zu Lohnerhöhungen im betroffenen Zeitraum, sondern auch zur Einführung der Gewinnbeteiligung als Leistungsanreiz für alle Mitarbeiter ab 2019, vorausgesetztdas Unternehmen erwirtschaftet positive Ergebnisse.

Außerdem enthält die Vereinbarung andere Maßnahmen wie die Umwandlung von 15 % der befristeten Verträge in unbefristete Verträge, die Ausbildung der Mitarbeitnehmer zur optimalen Polyvalenz usw.

Schließlich ist auch eine Erhöhung der Arbeitstage geplant, wodurch Sidenor den Stand seiner europäischen Wettbewerber und der Hauptkunden der Automobilindustrie erreichen soll, all dies mit dem Ziel, seine Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen.

Die Rahmenvereinbarung enthält die folgenden Bedingungen:

–  Maßnahmen in Bezug auf Arbeitszeit:
a. Erhöhung um 5 Arbeitstage über die gesamte Laufzeit

–  Maßnahmen in Bezug auf Gehälter:

a. Beseitigung des gegenwärtigen variablen Vergütungssystems. Allerdings sollen die Mitarbeiter eine nicht kumulierbare Ausgleichsleistung von 3,5 %  im Januar 2017 und 0,5 % im Jahr 2018 beziehen, die die im Jahr 2016 von den Arbeitern erlittene Verringerung der vierteljährlichen Variablen mildern soll.

b. Während der Laufzeit der Vereinbarung werden die Gehälter auf folgende Weise erhöht:

·  2017: 1,5 % (einschließlich 0,5 % aus der vorherigen Rahmenvereinbarung)

·  2018: 3 %

·  2019:1,75 %

·  2020: 1 %

·  2021: 1,25 %

c.  Ab 2019 soll ein jährlicher, als Anreiz gewährter variabler Betrag von bis 2 % eingeführt werden, der von den Ergebnissen des Unternehmens abhängt.

–   Maßnahmen in Bezug auf Flexibilität und interne Ausbildung:

a. Arbeitszeitpläne: Verkürzung der Kündigungsfrist und Beibehaltung der Arbeitszeitpläne.

b. Urlaub:

·  Möglichkeit, den Urlaub zwischen Juli und September einschließlich festzulegen (20 Tage).

·  Die übrigen Tage (10) im Dezember, Januar und/oder an Ostern; dabei darf der Arbeiter 2 dieser Tage frei und außerhalb der offiziellen Urlaubszeit wählen.

c. Arbeitsplatzmobilität: Wir fordern die Polyvalenz unserer Mitarbeiter.

d. Ausbildung: Um diese Polyvalenz im Unternehmen zu fördern, wurde eine Börse von 8 Stunden vereinbart, die der Ausbildung der Arbeiter gewidmet ist.

e. Bereitschaftstage: Es werden 72 Bereitschaftstunden pro Kalendarjahr festgelegt, von denen 16 der Intensivierung der Ausbildung gewidmet werden können.

–   Maßnahmen in Bezug auf Beschäftigung:

a. Das Unternehmen hat sich auch dafür engagiert, 15 % der zurzeit befristeten Verträge in unbefristete Verträge umzuwandeln, mit Ausnahme der befristeten Übergangsverträge.

Außerdem haben die unterzeichnenden Parteien spezifische Verpflichtungen in Bezug auf Gleichheit und Sicherheit, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Umwelt eingeführt.